Radwege nach StVO und die Mindestbreite

In diesem Artikel hatte ich einiges zu Radwegen gemäß StVO geschrieben. Hier nun ein Praxisbeispiel aus Plauen.

Das ist der gemeinsame Rad-Fußweg entlang der B92 stadteinwärts nach Plauen kurz vor der Endhaltestelle der Straßenbahn.

Mein Rad hat eine Länge über alles von 1,75 Meter. Der Asphaltweg ist damit etwas schmaler und noch eingeengt durch das Verkehrszeichen selbst. Natürlich wächst auf der anderen Seite gerade hier noch ein Busch in den Verkehrsraum. Die verbleibende Breite liegt damit bei etwa 1,5 Metern.

Damit entspricht der Radweg keinesfalls den Empfehlungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Eine Benutzungspflicht entfällt. Vermutlich hätte die Stadt Plauen diesen Weg nicht mal derart beschildern dürfen.

Allerdings ziehe ich mir den schmalen Radweg gegenüber der Fahrbahnnutzung mit PKW- und LKW-Verkehr vor, es ist wenig los auf diesem Weg. Wenn allerdings Fußgänger kommen, wird es knapp.

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Etwas Mathematik...