Es ist schon erstaunlich, was alles mit dem Verkehrszeichen „Radweg“ ausgewiesen wird. Diese Beschilderung fand ich letztens an der B92 Höhe Steinsdorf.
Das ist ein von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam zu benutzender Weg. Der altbekannte Poller darf natürlich nicht fehlen. Aber diesen Weg überhaupt als „Radweg“ zu beschildern grenzt schon an Frechheit. Denn gemäß der üblichen Verwaltungsvorschriften wäre das nur zulässig, wenn „die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar ist …“ und die Breite eines „gemeinsamen Fuß- und Radweg mindestens 2,5 Meter in Ortschaften (Kennzeichnung mit Schild 240)“ beträgt. Das hatte ich in diesem Artikel bereits dargestellt. Ob sich der Weg in einer Ortschaft befindet, weiß ich nicht, aber auf alle Fälle ist er eine Zumutung.
Die Alternative zum Radweg ist die Nutzung der stark befahrenen Bundesstraße B92 auf einer Länge von 360 Metern und Überquerung dieser als Linksabbieger. Mit dem MTB fahre ich da lieber diesen Feldweg.