Ich glaube, der PKW steht falsch geparkt, denn hier ist an der Kreuzung zuvor ein Parkverbotsschild und auch nicht das Parken komplett auf dem Fußweg erlaubt. Aber vielleicht gilt das für ein Blitzerauto nicht?

Update: Es gilt tatsächlich nicht für Blitzerautos, denn diese führen eine zugelassene Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum aus (oder so ähnlich war diese Formulierung). Also kein Falschparker.
Aber was sagt der Naturschutz zum Befahren einer Grünfläche?