Peter Ramsauer und das Akkulicht am Rad

Rechtzeitig vor der Bundestagswahl will Verkehrsminister Peter Ramsauer wohl bei den Radfahren Wählerstimmen sammeln. Aber egal, ob das nun mit wahlpolitischem Kalkül oder aus reiner fachlicher Überlegung in seinem Ministerium entstanden ist, die geplante Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist ein richtiger Schritt. Voraussetzung ist, dass die Änderung am 05.07.2013 vom Bundesrat beschlossen wird.

Mit Drucksache 445/1/13, die den Namen „48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ trägt, soll der Paragraf 67 StVZO geändert werden. Dazu soll ergänzt werden:

Abweichend von Absatz 1 dürfen für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher als Energiequelle verwendet werden. Über eine Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Quelle: Bundesratsdrucksache 445/1/13

Außerdem wird ergänzt, dass die Leuchten nicht fest am Rad angebracht sein müssen, aber  „sie sind unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen  und zu benutzen.“. Auf gut deutsch, sie sind jederzeit mitzuführen und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zu nutzen.

Bei der Kapazitätsanzeige zieht man sich auf eine notwendige und wohl noch nicht vorhandene Notifizierung zurück, wie der Begründung zur Änderungsempfehlung zu entnehmen ist.

Damit wird endlich die seit langem ausgeübte und weitverbreitete Nutzung von Akku-Leuchten an Fahrrädern nicht mehr unter Strafe gestellt. Bislang waren eigentlich 15 Euro Bußgeld fällig.

Wobei ich die bislang mir aufgefallene Toleranz der Polizei positiv anmerken möchte. Selbst bei der Begutachtung meines Rades durch Polizeibeamte nach meinem Unfall gab es in dieser Sache keinerlei Beanstandungen.

Also freie Fahrt mit LEDs!

LED-Rücklicht

Allerdings gibt es ganze Menge mehr an lichttechnischen Regelungen, die unzeitgemäß sind. Beispielsweise müssten auch die Pedale mit gelben, nach vorn und hinten wirkenden Rückstrahlern ausgestattet sein. An Klickpedalen, und damit sind viele Radler unterwegs, ist so etwas nicht vorgesehen. Allenfalls besitzen meine Schuhe ein reflektierendes Dreieck hinten, aber das ist weiß.

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Etwas Mathematik...