Zu früh gefreut

Letztens hatte ich von der bevorstehenden Entscheidung im Bundesrat zur Änderung der StVZO berichtet. Akku-Leuchten an Fahrrädern sollten mit der Änderung erlaubt werden.

Aber irgendwie war die Freude zu früh. Denn was da im Bundesrat jetzt beschlossen wurde, lässt am handwerklichen Geschick unserer Gesetzgeber zweifeln. Ausgangspunkt war die geplante Kapazitätsanzeige, die es nur rudimentär und in sehr teuren LED-Leuchten gibt. Offenbar gab es dazu einen Änderungsantrag und das Unheil nahm seinen Lauf.

Denn es blieb bei der Regelung, dass Leuchten „fest angebracht und ständig betriebsfertig“ sein müssen. Und das ist nunmal gerade bei ansteckbaren LED-Leuchten nicht der Fall. Damit bleibt theoretisch gesehen alles beim alten.

Das Ministerium bezeichnet die jetzige Regelung „als ersten guten Schritt“.

Tut mir leid, ich kann da keinen Schritt erkennen, höchsten eine Bruchlandung. Sollte mich doch mal ein Bußgeld wegen falscher Beleuchtung ereilen wollen, werde ich versuchen, mit dem Willen des Gesetzgebers zu argumentieren, der bei der Auslegung von Gesetzen eine erhebliche Rolle spielt. Ich glaube aber nicht, dass das eintreffen wird.

 

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Etwas Mathematik...