Im letzten „Splitter“ wurde vom geplanten Radweg Möschwitz-Gunzenberg entlang der S297 berichtet.
Laut einer neueren Veröffentlichung in der Regionalpresse soll dieser Radweg als Schutzstreifen für Radfahrer an beiden Seiten der Straße ausgewiesen werden. Die Breite soll jeweils 1,25 Meter betragen. Die Fahrbahn auf diesem Streckenabschnitt hat eine Gesamtbreite von 7,50 Metern.
Ein Schutzstreifen auf der Straße sieht so aus (allerdings ist dieser hier in Bad Salzungen keine 1,25 Meter breit!):

Die ERA 2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) sieht eine Regelbreite von 1,5 Meter für solche Schutzstreifen vor, 1,25 Meter sind die Mindestbreite. Solche Schutzstreifen laut ERA sind angebracht, wenn der Fahrzeugverkehr im Bereich von 400 – 1.000 Kfz/h beträgt. Der ADAC räumt diesen Schutzstreifen eine gute Sicherheitswirkung ein. Allerdings kann auch ein gegenteiliger Effekt eintreten.
Dieser Schutzstreifen kann von Kraftfahrzeugen in Längsrichtung befahren werden, wenn dadurch Radfahrer nicht gefährdet werden. Eine Markierung mit dem Rad-Symbol sollte erfolgen, so der § 42 Abs. 6 Nr. 1 g StVO. Parken ist auf diesen Schutzstreifen untersagt.
Die Fahrbahnbreite der S297 wird durch die Schutzstreifen von 7,50 Meter auf 5 Meter verringert. Bei einer Fahrbahnbreite von unter 5,50 Meter entfällt die mittlere Trennlinie auf der Fahrbahn.
Dann bin ich ja mal gespannt, wie unsere Autofahrer mit solch einem Schutzstreifen klarkommen, wie sich die geringere Fahrbahnbreite in dem Bereich auswirkt und ob der Streifen nicht doch als Parkplatz missbraucht wird.
Laut der Pressemeldung soll das eine Übergangslösung bis zum Ausbau der Straße sein, der einen straßenbegleitenden Radweg bringen soll.