Der lange Weg zum Elsterradweg | Splitter 33

Der lange Weg zum Elsterradweg wird wieder länger. Die Grüne Liga Sachsen e.V. hat sich gerichtlich gegen den Vogtlandkreis durchgesetzt. Mit dem neuesten Urteil wird festgestellt, dass der neu gebaute Elsterradweg von sperreMühlhausen bis Adorf Karlsgasse rechtswidrig errichtet wurde. Der Weg sei ohne Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) errichtet worden.

Allerdings ist der Landkreis als Bauherr jetzt nicht nur zur Nachholung einer solchen UVP verpflichtet worden, das Gericht hat den Weg kurzerhand gesperrt. Der Landkreis hat nun Sorge zu tragen, dass eine Nutzung unterbunden wird.

Auch hinsichtlich des bereits mit Bauarbeiten vorbereiteten Radwegabschnittes von Rebersgrün in Richtung Oelsnitz hat die „Grüne Liga“ eine Verschärfung bewirkt. Dort dürfe nach Gerichtsurteil weder weiter- noch neugebaut werden.

Der Landkreis akzeptiert, dass ein Planfeststellungsverfahren mit UVP durchgeführt werden muss, gegen die Sperrung des Radweges prüft der Landkreis indes, ob dagegen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht vorgegangen wird.

Die Presse schildert das Urteil aus Sicht der „Grünen Liga“ als Triumpf auf ganzer Linie.

Es ist sicher richtig, dass das Gesetz für Eigenheimbauer ebenso gilt, wie für einen Landkreis. Aber Gesetze sind auch auslegbar und bieten oft Ermessensspielraum. Ob so etwas hier zutrifft und der Landkreis einen Ermessensspielraum nutzen wollte, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen. Wenn aber etwas als „Triumpf auf ganzer Linie“ gefeiert wird, beschleicht den Leser der Pressemitteilung eher das Gefühl, dass es der „Grünen Liga“ nicht um die Sache ging, sondern um den Landkreis oder gar nur verantwortliche Personen als solche zu treffen.

Und mit der Sperre des Radweges durch das Gericht bestraft der Richter nicht den Landkreis, sondern all jene Radfahrer, die sich auf dem Weg an der Natur erfreuen wollen. Das Gericht hat ja nicht festgestellt, dass im FFH-Gebiet ein Radweg nicht errichtet werden darf, sondern lediglich, dass die rechtlichen Voraussetzungen vom Bauherren nicht geschaffen wurden. Ich halte das Urteil in diesem Punkt der Sperre für ausgesprochen fragwürdig.

Achja, Naturschützer sind jene, die mit dem Auto zur Demo gegen einen Radweg kommen, damit auf einem Waldweg durch das FFH-Gebiet Kemnitztal fahren und die Autos einfach im Wald parken. So gesehen am 16.03.2013….

umweltschutz

 

 

 

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Etwas Mathematik...