Wieder einmal stehen Radwegeverlauf und Beschilderung nach StVO im Widerspruch zueinander. Am Elsterradweg in Planschwitz ist dieses Konstrukt zu bewundern:
Die Sperrscheibe gilt für Fahrzeuge aller Art, einschließlich Fahrräder. Zulässig ist das Schieben des Rades in einer derart gesperrten Straße.
Mit dem Zusatzschild dürfen Anlieger die Straße befahren. Da der Elsterradweg, den ich hier befahren will, diese Straße entlang führt, habe ich ja ein Anliegen, oder?
Leider nicht, denn Anlieger bezeichnet Bewohner eines anliegenden Grundstückes oder deren Besucher. Entweder sollte dann noch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ angebracht werden oder der Elsterradweg eine andere Strecke nutzen.