Im Kommentar zum Artikel "Elsterradweg | Splitter 41" hatte ich angekündigt, bei der zuständigen Verwaltung, dem Landratsamt Vogtlandkreis, zum Stand bei den drei strittigen Abschnitten des Elsterradweges nachzufragen. Zwischenzeitlich liegt mir eine ausführliche Antwort vom 1. Beigeordneten des Vogtlandkreises, Rolf Keil, vor.
Abschnitt Pirk – Weichlitz
Anmerkung: Auf einer Protestveranstaltung im März 2013 wurde der geplante Verlauf des ausgebauten Weges rechts der Elster stark kritisiert und von Naturschützern die Nutzung des bisherigen Verlaufes der offiziellen Elsterradweg-Route gefordert.
Vom Vogtlandkreis "wurde im Mai 2013 ein Büro mit der Durchführung einer FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung *) für den Abschnitt Pirk – Weischlitz beauftragt." Dieses erhielt als Aufgabe die Untersuchung der beiden Trassenführungen links bzw. rechts der Elster, wobei der rechtsseitige Weg den Bau einer Elsterüberquerung erfordern würde. Weiter heißt es abschließend in der Antwort: "Die bis jetzt vorliegenden Unterlagen sprechen für einen Verlauf links der Elster. Das Planfeststellungsverfahren wird Anfang 2015 beantragt. Der weitere Ablauf wird vom Anfang des Verfahrens abhängig sein."
Nach meiner Erfahrung ist für ein Planfeststellungsverfahren durchaus eine Bearbeitungszeit von mindestens neun Monaten zu rechnen, eher vergeht ein ganzes Jahr bis zur Entscheidung. Also wird wohl frühestens 2016 mit dem weiteren Ausbau des Elsterradweges in diesem Abschnitt zu rechnen sein.
*) FFH ist die Abkürzung für "Flora-Fauna-Habitat" und steht für ein Netz von Gebieten, das länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen und Tierarten bezweckt und SPA steht für "Special Protection Area", ein gemäß Richtlinie 79/409/EWG als Vogelschutzgebiet ausgewiesener Bereich.
Abschnitt Rebersreuth – Hundsgrün
Anmerkung: Im Juni 2013 wurden die Arbeiten bei diesem Streckenabschnitt nach anfänglichen Erdbewegungen eingestellt. weil eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert wurde.
Aus der Antwort des 1. Beigeordneten geht für mich erstmalig hervor, wieso vom Landratsamt gebaut wurde, es aber dennoch zum Baustopp gekommen ist. Der Landkreis hat "als Genehmigungsverfahren eine Entbehrlichkeitsprüfung nach § 39 Absatz 6 Sächsisches Straßengesetz gewählt. Grundlage dafür war eine FFH-Verträglichkeitsprüfung und der landschaftspflegerische Begleitplan." Das Verwaltungsgericht Chemnitz sah das im Klageverfahren anders und "bemängelte, dass dieses Verfahren zur Herstellung des Baurechtes innerhalb eines FFH-Gebietes nicht anwendbar ist und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Die Folge ist die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens."
Das Landratsamt hat daraufhin im Mai 2014 ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der erforderlichen der FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfungen beauftragt. Im Oktober diesen Jahres sollen die Ergbnisse vorliegen. Anschließend werden die Planfeststellungsunterlagen der Landesdirektion Chemnitz zu Durchführung des Verfahrens zugestellt. Zum weiteren Fortgang heißt es: "Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist frühestens Mitte bzw. Ende 2015 zu rechnen, so dass gegenwärtig noch keine Aussagen zum Termin der Fortführung der Arbeiten – vorbehaltlich der Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens – gemacht werden können."
Mit anderen Worten gesagt, es ist derzeit nicht sicher, ob dort überhaupt der Radweg gebaut werden darf. Bei optimistischer Betrachtung könnte 2016 der Bau weitergehen.
Abschnitt Bad Elster – Adorf
Anmerkung: Die "Grüne Liga Sachsen" hat den Bau gestoppt und gar den Rückbau gefordert. Zahlreiche Radler haben sich mit Protesten gegen einen Rückbau und auch gegen eine Sperrung gewandt. Aktuell ist der Weg meines Wissens – erfreulicherweise – nicht gesperrt worden. Da der Weg durch ein FFH-Gebiet führt, oder zumindest direkt am Rand entlang verläuft, wurde auch hier eine Verträglichkeitsprüfung gefordert.
Hinsichtlich der nachträglichen Herstellung des Baurechts verweist die Antwort auf die Ausführungen zum Abschnitt Rebersreuth – Hundsgrün, die hier wohl in gleicher Weise zutreffen. Also Durchführung der Verträglichkeitsprüfungen, Einreichen der Unterlagen zum Planfestellungsverfahren und warten auf die Entscheidung der Landesdirektion Chemnitz. Der Ausgang der Entscheidung ist ungewiss und wird im zweiten Halbjahr 2015 erwartet.
Der Bau dieses Abschnittes ist ja bereits abgeschlossen, was ist also mit der geforderten Sperrung und Verbot der Nutzung? Dazu heißt es in der Antwort von Rolf Keil:
"Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat für den bereits fertiggestellten Radweg im Teilabschnitt Mühlhausen – Adorf (Werksanlage GEWA) = Abschnitt innerhalb des FFH-Gebietes „Elstertal oberhalb Plauen“) untersagt, diesen zu benutzen.
Der Vogtlandkreis hat mit Schreiben vom 25.03.2014 einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht gestellt, da die Nutzung des Weges und der dazugehörigen Elsterquerung auch schon vor dem Ausbau als Fuß- und Radweg vorhanden war, und es zu keiner Änderung der Benutzung kam.
Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes Chemnitz nicht rechtskräftig."
Fazit:
Anhand des dargestellten Standes der Arbeiten zum Ausbau des Elsterradweges auf zwei Abschnitten ist voraussichtlich davon auszugehen, dass vor 2016 keine weiteren Baumaßnahmen durchgeführt werden. Wobei ja bei allen drei betroffenen Abschnitten noch die jeweilige Entscheidung der Landesdirektion Chemnitz im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens erforderlich ist.
Wohlgemerkt, es handelt sich hier um Radwege für eine naturverbundene Nutzung, nicht um Autobahnen oder ICE-Trassen.