In der Auseinandersetzung zwischen Vogtlandkreis und Grüner Liga zum neu gebauten Elsterradweg zwischen Mühlhausen und Adorf wurden vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht Auflagen gegenüber dem Landkreis ausgesprochen. Bis zum Ende des Prüf- und Genehmigungsverfahrens soll der Landkreis "die Nutzung des Elsterradweges durch geeignete Maßnhamen unterbinden". [Quelle: Freie Presse vom 19.12.2014, Aussage des Gerichtssprechers Thomas Pastor] Unter dieser Voraussetzung sei das Berufungsverfahren zugelassen. Ein Termin für die Verhandlung steht allerdings noch nicht fest.
Eine geeignete Maßnahme möchte ich als Fotomontage hier präsentieren. "Gesperrt für Fahrzeuge aller Art" schließt die Nutzung furch Radfahrer ja aus. Zumindest rein gesetzlich gesehen.