Das Konzept trennt im Folgenden zwischen Alltags-Radverkehr und dem touristischem Radverkehr. Der Alltagsverkehr definiert sich aus den zurücklegbaren Entfernungen, als Grenzwert wurden 20 km Luftlinie angesetzt. Beim touristischen Radverkehr sind die bedeutenden Kriterien die Attraktivität des Weges und der durchfahrenen Landschaft sowie Zielpunkte entlang der Strecke.
Anmerkung MaLu: Bei 20 km Luftlinie werden von Plauen (Zentrum) aus im Grunde alle größeren Städte im Vogtland erreicht, Reichenbach, die Städtekette von Rodewisch bis Falkenstein, Schöneck und knapp Adorf auch. Aber bereits Schöneck ergibt auf der Straße schon etwas mehr, als 20 km und bringt natürlich auch rund 500 Höhenmeter mit. Ob in doch eher hügeliger Topographie eine Grenze von 20 km realistisch ist, wage ich eher zu bezweifeln.
Auf der Grundlage der 20 km-Grenze wird ein sogenanntes Zielnetz entwickelt, das die Verbindungen von Mittelzentren, Grundzentren und Ortschaften darstellt. Ziel des Ganzen ist es, eine Prioritätensetzung bei Maßnahmen der Radinfrastruktur zu ermöglichen. Einfacher gesagt, ist so möglich, eher auf Fördermittel zugreifen zu können und den Bau von Radwegen an Bundes- und Staatsstraßen besser begründen zu können. Radverkehrskonzeption Vogtlandkreis – Teil 2 weiterlesen →